Insight
Dubai für Agenturen — die saubere Holding-Logik.
Ein Vertiefungs-Artikel: Wie deutsche Agenturen eine zweckdienliche Holding-Struktur DE/AE bauen, ohne in die AStG-Falle zu laufen.
Die typische Agentur-Falle
Agentur-Inhaber in DE hört von "0 % Steuer in Dubai", gründet eine FZCO, rechnet ab sofort alle Kundenrechnungen über Dubai. Kunden sitzen aber in DE, Arbeit wird in DE gemacht, der Inhaber lebt in DE. Das Ergebnis: deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift, plus Diskussion über Verrechnungspreise. Mehr Komplexität, kein Steuervorteil.
Was tatsächlich funktioniert
Es gibt zwei saubere Pfade:
Pfad A: Echter Wegzug
Inhaber zieht mit Familie nach Dubai, baut Operations-Team in Dubai auf (3–5 Personen Substance), arbeitet von Dubai aus. Kunden bleiben international, Verträge gehen über die UAE-FZ-Company. DE-GmbH wird stillgelegt oder als reine Holding behalten.
Pfad B: Holding-Split
DE-GmbH bleibt operativ für DE-Kunden, mit Personal in DE. Eine zusätzliche UAE-FZ-Company übernimmt klar abgrenzbare internationale Aktivitäten (z. B. Engineering für US-Kunden, IP-Lizenzierung, Treasury). Beide Gesellschaften müssen echte Substanz haben, Verrechnungspreise nach OECD-TP-Standards. Inhaber kann in DE bleiben — bezahlt Lohn/Dividende aus DE-GmbH, hat ggf. UAE-Visa als Director der AE-Gesellschaft.
Was Sie nicht tun sollten
- Rechnungen an deutsche Endkunden von der UAE-Firma stellen, während Arbeit weiter in DE läuft
- Personal in DE für die UAE-Firma arbeiten lassen ohne Verrechnungspreis-Dokumentation
- "Briefkasten"-Holding aufsetzen ohne Decision Maker in AE — wird im Audit nicht halten
Was wir konkret tun
- Im Erstgespräch klären, welcher Pfad zu Ihrem Modell passt
- Lizenz aufsetzen, Visa logistisch begleiten
- Banking vorbereiten — Agenturen sind banken-unauffällig, ENBD/Mashreq onboarden zügig
- Steuerberater vermitteln, der Holding-Strukturen rechnen kann (JUHN, Pöllath, freie Spezialisten)
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